Steuerkanzlei Porsche

Willkommen auf der Internetpräsenz der
Steuerkanzlei 
Gabriela Porsche –
 Sulzbach-Rosenberg

Ihre Steuerangelegenheiten sind bei uns in den allerbesten Händen – wir beraten ...

 

Wir begleiten Sie sowohl bei den laufend zu erledigenden steuerlichen Themen wie Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung, als auch bei der Beratung im Einzelfall im Bereich Steuergestaltung. Wir begleiten Sie bei Ihrer Steuerprüfung oder der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem Finanzamt. Wir beraten bei Fragen zur Gründung, Firmierung und Nachfolgeregelung – sprechen Sie uns an!

Von der Steuerpflicht können wir Sie zwar nicht befreien, aber immerhin können wir Ihnen das schlechte Gefühl nehmen, zuviel Steuern zu zahlen. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, egal ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die steuerlichen Aspekte von Aktiengeschäften, Kapitaleinkünften, privaten Veräußerungen und Einkünften aus Vermietung und/oder Verpachtung. Von uns werden Sie zu allen Punkten kompetent betreut – wir beraten Sie gerne und umfassend!

Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer und müssen somit weniger Auflagen erfüllen als Gewerbetreibende. Ob eine Tätigkeit den Freien Berufen zugeordnet werden kann, entscheidet das Finanzamt je nach Einzelfall. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG enthält einen Katalog Freier Berufe wie z.B. Journalist, Rechtsanwalt oder Arzt. Weitere Kriterien zur Abgrenzung liefert u.a. § 1 Abs. 2 PartGG sowie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Welche steuerliche Auflagen für Ihre freiberufliche Tätigkeit zutreffen, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch – kontaktieren Sie uns!

Die Gründung eines Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit sollte gut geplant sein. Eine Gründung vollzieht sich in verschiedenen Schritten, bei denen eine steuerliche Beratung unverzichtbar ist. Am Anfang einer Gründung steht die Geschäftsidee und deren Umsetzbarkeit. Nach Erstellung des Businessplans gilt es oft die richtige Rechtsform zu wählen. Welche die richtige Rechtsform für Ihr Business ist, welche Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung getroffen werden müssen und ob evtl. Fördermittel zur Verfügung stehen, sollte vorab geklärt sein - wir helfen Ihnen dabei!

Vereine und Stiftungen im gemeinnützigen Bereich unterliegen speziellen steuerlichen Regeln. Der ideelle Bereich ist, ebenso wie die Vermögensverwaltung und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, bereits buchhalterisch getrennt zu erfassen, da diese Bereiche ertrag- und umsatzsteuerlich jeweils anders zu betrachten sind. Wir begleiten Sie von der Beantragung, der Anerkennung, der Gemeinnützigkeit über die laufende Buchführung, bis hin zur endgültigen Gewinnermittlung – wir freuen uns auf Sie!